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Abwasserbeseitigung

Allgemeines zur Abwasserentsorgung

Mit der Veröffentlichung der Satzung des Abwasserzweckverbandes "Einzugsgebiet Eisleben" im Amtsblatt des Landkreises Mansfelder Land am 23.04.2004 ist Rothenschirmbach Mitglied im Verband.

Die Satzungen des AZV Einzugsgebiet Eisleben sind im Gebiet der Ortschaft Rothenschirmbach gültig.

Wie geht es mit der Abwasserbeseitigung weiter ?

Im Gebiet des Ortsteils Rothenschirmbach ist der weitere Ausbau der Abwasseranlage erforderlich. Bisher sind das Gewerbegebiet an der B180, die L223 (Hornburger Str.), Teile des Waldwegs, Teile der Finkengasse und Teile der Alten Hauptstraße erschlossen.

Auf Grund der nach Prioritäten festgelegten Reihenfolge der Förderung von Investitionsvorhaben zum Abwasseranlagenbau im Land Sachsen-Anhalt konnte in den Jahren 2005 bis 2007 eine Erweiterung in Rothenschirmbach nicht erfolgen (als nächster Straßenzug war die Sittichenbacher Str. geplant).
Die bauliche Weiterführung ist terminlich noch offen und hängt insbesondere von den bereitgestellten Fördermitteln und den Prioritäten im Land und beim AZV Einzugsgebiet Eisleben ab. Darüber hinaus ist noch zu klären, wann die Überleitung in ein zentrales Klärwerk erfolgen kann bzw. soll, da damit entsprechende Kosten verbunden sind. Diese Überleitung - oder die inzwischen wieder angedachte Errichtung einer kleinen Anlage für den Ort - ist Voraussetzung für den vollständigen Anschluss aller Haushalte des Ortsteils, da die derzeitige Kläranlage nur eine begrenzte Kapazität hat.

Vorläufig muss die dezentrale Klärung bzw. Entsorgung in den noch nicht angeschlossenen Straßenzügen weiter betrieben werden.

Im Ergebnis der Ortsratssitzung vom 10.05.2007 ist ein Weiterbau ab 2009 geplant. Ein Abschluss der gesamten Entsorgungsproblematik im Ort (mit den Schwerpunkten: Anschluss Finkeneck, Dorfkern, Sittichenbacher Str., Bauernsiedlung und Entsorgungslösung) soll gem. Konzept vom Dezember 2006 bis zum Jahre 2014 erreicht sein.