ORS 27.03.2008
Kurzbericht zur Sitzung vom 27.03.2008
1. Allgemeines - öffentlich -
Feststellung Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Niederschrift, Einwohnerfragen
2. Themen
2.1 Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbügermeisters
Aus dem Ortschaftsrat heraus gewählt wurde mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder Herr Jürgen Grobe für die Aufgabe des Ortsbürgermeisters für die Zeit vom 13. Juli 2008 bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 (erstes Halbjahr).
Die abschließende Entscheidung obliegt dem Stadtrat.
Erläuterung:
Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten für den Ortsrat und die Ortsbürgermeisterin die Übergangsregelungen nach der Eingliederung in die Lutherstadt Eisleben. D.h., der 2004 gewählte Gemeindrat wurde zum Ortschaftsrat und die 2001 gewählte Bürgermeisterin wurde per Gesetz im Zuge der Umsetzung des Gebietsänderungsvertrages Ortsbürgermeisterin.
Nach Ablauf der 7jährigen Amtsperiode der Ortsbürgermeisterin am 12.07.2008 wird diese in den Ortsrat kooptiert (übernommen). Zukünftig wird die Ortsbürgermeisterin/ der Ortsbürgermeister aus dem Ortschaftrat gewählt. Ersmals stand dieses Verfahren nun für die restliche Wahlperiode bis zum nächsten Frühjahr (d.h. für das letzte Jahr der Wahlperiode des Ortsrates) an. Nach der Stadtrats- bzw. Ortsratwahl im Frühjahr 2009 wird erneut die Ortsbügermeisterin / der Ortsbürgermeister aus dem Ortsrat heraus gewählt.
2.2 Wahl der Stellvertreterin/ des Stellvertreters der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters
Gem. Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt wurde als Stellvertreter für die verbleibende Legislaturperiode Herr Eberhard Breuer vom Ortsrat gewählt.
Die abschließende Entscheidung obliegt dem Stadtrat.
2.3 Höhe des Aufwandsentschädigungsbetrages für die Ortsbürgermeisterin/ den Ortsbürgermeister
Die Aufwandsentschädigung ist für Orte bis 1.000 Einwohner auf maximal 231 € im Monat (Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalt) begrenzt. Der Ortsrat hat diesen Betrag mehrheitlich empfohlen.
Abschließend entscheidet der Stadtrat.
2.4 Bericht des Wehrleiters der Ortsfeuerwehr
Stadtverwaltung und Wehrleiter berichteten über die weitere Tätigkeit der Feuerwehr und die Entwicklungserfordernisse der Organisation des örtlichen Brand- und Katastrophenschutzes. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Aufgabenumfang mit der Fertigstellung der A38 in Richtung Halle noch größer wird.
Es wurde festgelegt, dass zwischen Feuerwehrleiter, Stadtverwaltung und Ortsbürgermeisterin bei einem demnächst durchzuführenden Ortstermin Details erforderlicher Bauarbeiten abgestimmt werden.
Darüber hinaus soll die langfristige Entwicklung und Aufgabensicherstellung diskutiert werden.
2.5 Information zum Dorferneuerungsprogramm
Privatpersonen können in diesem Jahr wieder am Dorferneuerungsprogramm teilnehmen (Anträge).
Im Einzelnen sind förderfähig:
Dorferneuerung mit dem Ziel der Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten
Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung landwirtschaftlicher oder touristischer Potenziale
Dorfentwicklung und ländlicher Tourismus
Freiwilliger Landtausch und Flurbereinigung
Im Kern geht es bei der Auswahl bzw. Bewilligung von Fördermitteln um die Schaffung von Arbeitsplätzen mit überregionaler Bedeutung für gemeinnützige und/oder soziale Zwecke.
D.h., die Vorhaben oder Projekte müssen entsprechende Entwicklungspotenziale zeigen, um letztlich förderfähig zu sein.
2.6. Information zur Weiterführung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Ortes
Vom Landkreis erhielt der Abwasserzweckverband Einzugsgebiet Eisleben die Mitteilung, dass für Rothenschirmbach eine Einleitung in den Rainbach nur unter extremen Auflagen möglich wäre, die allerdings zu unverhältnismäßigen Kosten für den Verband führen würden.
Vor dem Hintergrund, dass auch die derzeit vom Land festgelegte Entsorgungslösung der Überleitung zum Klärwerk Rollsdorf wegen fehlender Leitungskapazitäten und der großen Länge keine realistische Variante ist, muss das Entsorungskonzept für Rothenschirmbach nochmals angepasst werden.
Mögliche Varianten wären:
A. Einleitung in die Rhone unterhalb Osterhausen
1 nach Reinigung in einem gemeinsamen Klärwerk mit Osterhausen
2 nach Reinigung in einem Klärwerk in Rothenschirmbach und
Überleitung des geringten Wassers in die Rohne
Denkbar wäre technisch auch
B. Ggf. Entsorgungslösung in das Klärwerk Allstedt
Die Entscheidung zur Entsorgungslösung muss als nächster Schritt vorangetrieben werden.
2.7 Informationen der Ortsbürgermeisterin
Der Abriss des Objektes Untere Dorfstraße 1 aus Gefahrenabwehrgründen hat am Dienstag, den 25.03.2008 begonnen.
Zur B-Planänderung (Ausfahrt Fa. EHL) findet am 01.04.2008 eine weitere Beratung mit den Beteiligten statt.
Zu Fragen der technischen Sicherstellung in der Kindertagesstätte ist eine Beratung zwischen Ortsbürgermeisterin, Betreiber (Volkssolidarität), Leiterin der Einrichtung und Kuratoriumsvorsitzender geplant.
Schließung der Sitzung